aus der MKM Zeitung | Ausgabe Juli 2016

Das Wohnen der Zukunft

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Das Wohnen der Zukunft

Das Thema „Bauen und Wohnen“ beschäftigt die Menschen. So liest und hört man täglich: Haben wir genug Platz für alle? Sind die Mieten noch bezahlbar? Welche Wohnkonzepte erfordert der demografi sche Wandel? Diese Punkte auf der gesellschaftlichen Agenda sind wichtig, denn die Zahl der Haushalte in Deutschland steigt stetig.

Das liegt zum einen an immer mehr Singles, zum anderen an der zunehmenden Zahl älterer Menschen, die nachvollziehbar immer länger in ihren Wohnungen leben möchten. Die Zeiten ändern sich – und wir uns mit ihnen. Das erfordert unter anderem die Errichtung von Wohnungsangeboten, die nicht ein Leben lang unverändert bleiben, sondern sich an verschiedenen Lebensphasen orientieren und das Versprechen eines leichten Wechsels beinhalten.

Aufschluss über das Wohnen der Zukunft gibt die im Juli 2015 erschienene Zukunftsstudie „Home of the Future“, die die Future Foundation im Auftrag des britischen Spezialversicherers Hiscox durchführte. Jeweils 1.000 Männer und Frauen ab 18 Jahren wurden von den Trendforschern in Deutschland, Frankreich und Großbritannien befragt, wie sie in 10 Jahren wohnen werden. Dabei kristallisierten sich vier fundamentale Trends heraus:

  • Besitz und Stauraum reduzieren sich aufgrund digitaler Güter.
  • Es gibt eine Rückkehr zum Mehrgenerationenkonzept.
  • Ein nachhaltiger Wohnstil durch Häuser, die ihren Energiebedarf selbst decken, wird favorisiert.
  • Die Wohnung der Zukunft soll einen aktiven Beitrag zu Gesundheit und Wohlbefinden leisten.

 

Architekten und Planer stehen also vor einer großen Herausforderung, um den künftigen Eigentümer- und Mietergenerationen einen zeitgemäßen Wohnkomfort zu bieten.

Barrierefrei im Mehrgenerationenhaus

Die Frage nach dem Ort des Lebens ist elementar für die Gestaltung der Zukunft – sowohl für den Einzelnen als auch für die Gemeinschaft. Als Antwort auf den demographischen Wandel werden in den nächsten Jahrzehnten wieder länger und häufiger mehrere Generationen einer Familie unter einem Dach leben. Barrierefreies Bauen ist hier ein fundamentales Stichwort. mkm legt bereits seit vielen Jahren großen Wert auf barrierefrei geplanten Wohnraum. Dieser ist für Menschen jeglichen Alters gleichermaßen nützlich und besonders komfortabel. Sprechen Sie uns bei der Planung Ihrer Eigentumswohnung oder Ihres schlüsselfertigen Hauses gerne darauf an!

Auf gutem Grund

Wer ein Haus bauen möchte, benötigt zunächst ein passendes Grundstück. Doch Bauland ist durch die Niedrigzinsphase und die daraus resultierende hohe Nachfrage teuer und knapp. Viele Risiken, die schnell den Kostenrahmen sprengen können, sind auf den ersten Blick nicht erkennbar. Doch mit einer gründlichen Vorbereitung entgehen Bauherren in spe diesen Fallstricken.
Wer mit mkm ein Haus baut, darf natürlich bereits beim Grundstückskauf auf unsere volle Unterstützung setzen. Dank unserer jahrelangen Erfahrung wissen wir, worauf unsere Kunden achten müssen und stehen ihnen jederzeit mit Rat und Tat zur Seite.
Wer mit mkm ein Haus baut, darf natürlich bereits beim Grundstückskauf auf unsere volle Unterstützung setzen. Dank unserer jahrelangen Erfahrung wissen wir, worauf unsere Kunden achten müssen und stehen ihnen jederzeit mit Rat und Tat zur Seite.

Auf der Suche nach einem passenden Grundstück sollte der erste Weg in die zuständige Gemeindeverwaltung beziehungsweise das Landratsamt oder das Bauordnungsamt führen. Dort erfahren angehende Häuslebauer, welche baureifen Grundstücke tatsächlich zur Verfügung stehen. Fragen Sie auch gleich, ob der Bauplatz schon erschlossen ist. Die Kosten für den Anschluss an die Kanalisation, Energieund Wasserversorgung sowie Telefon- und Kabelnetz summieren sich andernfalls schnell auf mehrere Tausend Euro. Ein auffällig niedriger Grundstückspreis sollte Sie deshalb aufhorchen lassen.

Die Erschließung selbst kann sich mitunter ziemlich lange hinziehen und damit den Hausbau verzögern. Des Weiteren gibt der Bebauungsplan Auskunft darüber, was auf dem Stück Land überhaupt gebaut werden darf: Größe und Form des Eigenheims, Dachform, Anzahl der Stockwerke und Mindestabstände zu Nachbargrundstücken sind hier hinterlegt. Liegt kein rechtsverbindlicher Bebauungsplan vor, kann der Bauherr eine Bauvoranfrage stellen. Diese Auskunft ist dann rechtsverbindlich. Achten Sie unbedingt auf Baugrenzen! Eventuell darf bei einem Grundstück nur der hintere Abschnitt bebaut werden. Bei einer Fläche von 1.000 Quadratmetern würde das zum Beispiel einen überdimensionierten Vorgarten und eher kleinen Garten ergeben.

Blick ins Grundbuch

Auch der Blick ins Grundbuch lohnt: Hier finden Sie Informationen zu bestehenden Hypothekenlasten, ein mögliches Vorkaufsrecht der Gemeinde und eingetragene Wege-, Überfahrts- oder Leitungsrechte (für Wasser, Abwasser und Strom) zugunsten des Eigentümers eines anliegenden Grundstücks. Das Grundbuchamt finden Sie meist beim Amtsgericht. Gleichen Sie auch die Eigentumsangaben des Verkäufers ab und lassen Sie sich einen Grundbuchauszug anfertigen, den Sie später ohnehin für den Notar benötigen.

Baugrundgutachten lohnt sich

Nehmen Sie unbedingt die Beschaffenheit des Grundstücks genau unter die Lupe! Hanglagen sind schwieriger zu bebauen als ebene Flächen und ein hoher Grundwasserstand erfordert eventuell eine aufwändige Kellerabdichtung. Es muss sich nicht einmal um giftige Altlasten einer früheren industriellen oder gewerblichen Nutzung handeln, um hohe Folgekosten zu verursachen. Es genügt die Tatsache, dass nicht jeder Untergrund ein Gebäude tragen kann. Bereits eine einfache Torflinse kann dazu führen, dass der Boden ausgebaggert und durch Kies ersetzt werden muss. Das wohl bekannteste Beispiel für eine falsche Beurteilung des Baugrundes ist der Schiefe Turm von Pisa, der auf Lehm und Sand errichtet wurde. Es lohnt sich daher, im Vorfeld ein Baugrundgutachten erstellen zu lassen. Meist bieten geotechnische Büros diese Dienstleistung an. Eine lohnende Investition vor der Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrags. Sie erlaubt eine solide Planung, realistische Kostenkalkulation und spart bares Geld, wenn man damit späteren gerichtlichen Auseinandersetzungen mit dem ehemaligen Eigentümer aus dem Weg gehen kann.

Notarielle Beurkundung

Der Kauf eines Grundstücks ist grundsätzlich kein Geschäft zwischen Käufer und Verkäufer allein. Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) muss ein Notar, der in der Regel vom Käufer bezahlt wird, den Kaufvertrag über ein Grundstück beurkunden. Der Notar ist als überparteilicher Betreuer aller Beteiligten zu betrachten. Er stellt fest, um welches Grundstück es geht, welche Unterlagen bereits vorliegen oder eventuell nachgereicht werden müssen und sichert den lastenfreien Erwerb. Schlussendlich unterzeichnen Verkäufer, Käufer und Notar den Kaufvertrag. Der Notar sendet dann je ein Exemplar an das Grundbuchamt, das zuständige Finanzamt und an die Gemeinde. Der erste Schritt zum neuen Eigenheim ist getan.