aus der MKM Zeitung | Ausgabe März 2017

Immobilienbesitz macht glücklich

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Immobilienbesitz macht glücklich

„Trautes Heim, Glück allein“ – dieses alte Sprichwort haben Forscher der Universität Hohenheim wissenschaftlich belegt. Das zentrale Ergebnis der ersten großen, systematischen Studie, die den Zusammenhang zwischen Wohneigentum und Glück zum Gegenstand hatte, lautet: Immobilieneigentümer sind die glücklicheren Menschen. „Knapp zwei Drittel der Wohneigentümer geben an, dass ihr Immobilienbesitz sie glücklicher macht“, so der Leiter der Studie, Prof. Dr. Frank Brettschneider. Im Vergleich dazu glauben 36 Prozent der befragten Mieter, sie wären mit Wohneigentum glücklicher. Für ihre Studie im Auftrag der Stiftung Bauen und Wohnen der LBS Baden- Württemberg ließen die Wissenschaftler 2.788 Personen ab 18 Jahren in Baden-Württemberg und 1.442 Menschen im restlichen Deutschland befragen. 

Großer Glücksmoment laut Studie: Der Einzug in die eigene Immobilie.
Großer Glücksmoment laut Studie: Der Einzug in die eigene Immobilie.

Die Wissenschaftler identifizierten insgesamt sieben Glücksdimensionen. Eine davon ist der Bereich Wohnen. „Grundbedürfnisse wie Gesundheit und finanzielle Sicherheit, Partnerschaft oder Beruf sind zwar erwartungsgemäß noch wichtiger als die Wohnsituation“, erklärt der Studienleiter, „doch auch sie ist von enormer Bedeutung für das Glücksgefühl.“ 80 Prozent der Eigentümer würden sich erneut für den Kauf einer Immobilie entscheiden, 65 Prozent sogar wieder für die selbe Immobilie.

Außerdem sind die Eigentümer laut Studie mit ihrem Wohnumfeld deutlich zufriedener als Mieter. Das führe laut Glücksforscher Brettschneider zu einer stärkeren Bindung an das soziale Umfeld und spiegle sich beispielsweise im gesellschaftlichen Engagement wider. Der ehrenamtliche Einsatz bei der Freiwilligen Feuerwehr, beim Sport oder in der Kirche sei größer als der der Mieter. Als größte Glücksmomente geben Eigenheimbesitzer in der Studie den Moment der Entscheidung für den Kauf, den Einzug und die Zahlung der letzten Rate an. Kaum ein Glück ist jedoch von Dauer. Auch das bestätigt die Studie. Als größten Glücksdämpfer empfinden die meisten Befragten demnach den Auszug der Kinder.

Wohnen als Lebensgefühl

Wer ein Haus baut, hat die einmalige Chance, sich die eigenen vier Wände endlich so zu gestalten, wie er es sich immer gewünscht hat. Bei der Planung wird auch der innenarchitektonische Grundstein gelegt, um sich in Zukunft rundum wohlzufühlen – und zwar in jedem einzelnen Bereich des eigenen Zuhauses. mkm hilft Ihnen, wahre Lieblingsplätze in Ihrem neuen Heim zu gestalten. Miteinander schaffen wir vom Keller bis zum Dachgeschoss ein ganzheitliches Raumerlebnis und statten ihr Haus mit ungewöhnlichen Wohnkonzepten, ausgefallenen Materialien und individuellen Details aus.

Moderne Architektur setzt auf Transparenz. Große Wohnräume ohne sichtbare Trennung, bei denen die Sichtachse Wohnzimmer, Esszimmer und Küche durchmisst, gehören neben Penthäusern inzwischen auch in klassischen Einfamilienhäusern zu den richtungsweisenden Raumkonzepten.
Moderne Architektur setzt auf Transparenz. Große Wohnräume ohne sichtbare Trennung, bei denen die Sichtachse Wohnzimmer, Esszimmer und Küche durchmisst, gehören neben Penthäusern inzwischen auch in klassischen Einfamilienhäusern zu den richtungsweisenden Raumkonzepten.

Gut abgesichert durch die Bauzeit

Damit der Traum vom Eigenheim nicht schon in der Bauphase zum Albtraum wird, sollten sich Häuslebauer bereits vor dem ersten Spatenstich um einen sinnvollen Versicherungsschutz kümmern.

Neben einer gesicherten Finanzierung benötigt man als Bauherr auch einen guten Versicherungsschutz. Irgendwann ist das Haus zwar fertig, aber bereits während der Bauphase warten diverse Gefahren. Ohne ausreichende Absicherung droht im Schadensfall ein finanzielles Fiasko. Deshalb sollte man auf den Abschluss einiger Policen nicht verzichten und kann es in manchem Fall faktisch auch gar nicht. So verlangen viele Banken vom Kreditnehmer Versicherungsnachweise. Ohne wird das Darlehen nicht gewährt. Zwar kümmern sich auch schon mal Architekten oder Bauträger um den Versicherungsschutz. Ist dies jedoch nicht der Fall, muss der Bauherr allein die erforderlichen Versicherungen abschließen.

Bauherren-Haftpflichtversicherung

Die Haftpflichtversicherung für Bauherren schützt diese vor Ansprüchen auf Schadensersatz, wenn Dritte auf der Baustelle zu Schaden kommen. Ein Passant rutscht auf dem verschmutzen Bürgersteig aus, ein Kind stürzt trotz Absperrung in die Baugrube, herabfallende Bauteile beschädigen das Auto des Nachbarn. Wird ein Mensch verletzt, können die Schadensersatzansprüche in die Millionen gehen, wenn sich Arzt-, Krankenhaus- und Pflegekosten, Verdienstausfall und Schmerzensgeld summieren. Schlimmstenfalls ist eine lebenslange Rente für Opfer oder Hinterbliebene zu entrichten.

Einfach ein „Betreten verboten“-Schild an den Bauzaun zu hängen, genügt nicht! Deshalb ist es wichtig, eine Bauherren-Haftpflichtversicherung zu haben. Sie bietet Schutz gegen Ansprüche Dritter.
Einfach ein „Betreten verboten“-Schild an den Bauzaun zu hängen, genügt nicht! Deshalb ist es wichtig, eine Bauherren-Haftpflichtversicherung zu haben. Sie bietet Schutz gegen Ansprüche Dritter.

Auch wenn Bauherren sachverständige Personen wie Architekten, Statiker, Bauunternehmer und Handwerker mit der Ausführung beauftragen, tragen sie die Verantwortung für die Sicherheit, denn sie haben das Bauvorhaben veranlasst. Der Beitrag für die Bauherren-Haftpflichtversicherung richtet sich nach der Höhe der Bausumme.

Tipp: Wer in Eigenleistung einen Um- oder Ausbau stemmt, benötigt meist keine spezielle Bauherren-Haftpflichtversicherung. Je nach Police deckt die Privathaftpflichtversicherung kleinere Bauvorhaben ab. Der Wechsel in einen solchen Privathaftpflichttarif kann rechtzeitig vor Beginn des Bauvorhabens sogar Kosten sparen.

Bauleistungsversicherung

Die Bauleistungsversicherung übernimmt dagegen die Kosten für Schäden, die am Gebäude selbst entstehen – sofern es sich in der Roh-, Aus- oder Umbauphase befindet. Die Versicherung bezahlt bei Schäden, die durch höhere Gewalt, Elementarereignisse oder durch Konstruktions- und Materialfehler entstanden sind. So hilft sie beispielsweise, wenn ein Sturm eine frisch gemauerte Hauswand einreißt oder die Bausubstanz durch eine Überflutung nach einem schweren Wolkenbruch beschädigt wird. Auch der Diebstahl fest eingebauter Teile wie Heizkörper oder Türen gehört dazu, ebenso wie Beschädigungen und Zerstörungen an Bauleistungen und –material durch Vandalismus. Der Diebstahl von Baumaterialien oder Werkzeug ist hingegen nicht mitversichert. Auch Schäden durch normale Witterungseinflüsse wie Frost (z. B. Risse am Beton) sind nicht gedeckt, denn Bauherren müssen dafür sorgen, dass ihr Bau frostsicher ist.

Tipp: Der Schutz der Bauleistungsversicherung schützt zwischen 12 und 24 Monaten. Das ist von Gesellschaft zu Gesellschaft und von Tarif zu Tarif unterschiedlich. Vergleichen lohnt sich.

Feuerrohbauversicherung

Schäden durch Feuer deckt die Bauleistungsversicherung allerdings nicht ab. Dafür ist eine Feuerrohbauversicherung notwendig. Sie sichert Schäden am Rohbau durch Brand, Blitzschlag oder Explosionen ab. Zudem springt die Versicherung bei Folgeschäden durch Rauch, Ruß und Löscharbeiten ein und kommt für Aufräumund Abbruchkosten auf. Besonders die Feuerrohbaupolice wird von immer mehr Banken verlangt, bevor sie ein Darlehen überhaupt gewähren.

Tipp: Suchen Sie sich einen Wohngebäudeversicherer, der Feuerschäden innerhalb der Bauzeit für den Rohbau einschließt. Wichtig ist dann nur, dass Sie die Versicherung früh genug abschließen, damit der Versicherungsschutz rechtzeitig wirksam wird.

Bauhelfer-Unfallversicherung

Wer baut, freut sich über jede Hilfe von Familie und Freunden. Das Risiko von Unfällen auf einer Baustelle ist jedoch gerade bei Nichtfachleuten sehr hoch. Häuslebauer dürfen deshalb nicht vergessen, dass es für nicht gewerbliche Helfer eine Melde- und Versicherungspflicht bei der örtlichen Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau) gibt. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, kann mit hohen Bußgeldern bis zu 2.500 Euro belegt werden. Leider gibt es hier jedoch auch immer wieder Kritik von Bauherren, da die BG Bau sich im Schadensfall auf „Gefälligkeitsleistungen“ im familiären Bereich beruft und die Zahlungen nicht übernimmt. Tipp: Da die Leistungen der Berufsgenossenschaft begrenzt sind, sollte man deshalb unbedingt zusätzlich eine private Bauhelferversicherung in Betracht ziehen. Die gilt anders als die Unfallversicherung der BG Bau beispielsweise auch für den Bauherrn und seinen Ehepartner.